Regelung zum leitenden Latz an der Maske
Antwort
Für die Wettkampfsaison 2009/2010 ist der leitende Latz bei Q-Turnieren des Niedersächsichen Fechtverbandes keine Pflicht. Fechter, die eine Maske mit leitenden Latz haben, können diesen so abkleben, dass er nicht anzeigt. Fechter, die mit leitenden Latz Degen fechten, müssen diesen abkleben. Selbstverständlich können Turniere mit leitenden Latz gefochten werden, wenn alle Teilnehmer damit ausgerüstet sind. Mit der Saison 2010/2011 wird diese Übergangsregelung aller Wahrscheinlichkeit nach fallen und es eine allgemeine Pflicht für Masken mit elektronischem Latz geben. Also sollten Sie mit der Neuanschaffung bis dahin warten. Bei Bedarf (z.B. bei Turnierteilnahme außerhalb von Niedersachsen) kann auch bei Allstar/Uhlmann eine provosorisches Teilstück gekauft werden. Diese Latzstück ist selbstklebend und hilft erstmal aus.
Diese Regelungen gelten nur ab dem A-Jugendjahrgängen, d.h. in der B-Jugendlichen und Schüler sind in jedem Fall nicht von dieser Neuregelung betroffen.

